Klimaschutz-Kommunikation in Österreich: Von Klimaneutralität zu „Contribution“

12. Februar 2026

Der semantische Reifeprozess und die Notwendigkeit von Klimaschutzprojekten für die Erreichung unserer Klimaziele

Von Florian Egger, ClimatePartner Österreich

 

„Klimaneutralität” oder “CO2-neutral” sind etablierte Begriffe in der Klimaschutzkommunikation. Sie beschreiben den Prozess, nach dem sämtliche Treibhausgasemissionen eines Unternehmens bzw. eines Produkts oder einer Dienstleistung vollständig erfasst und so weit wie möglich reduziert werden. Die Restemissionen werden durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen. Die Begriffe “CO2-neutral” oder „klimaneutral“ bedeuten also nicht, dass keine Emissionen entstehen, sondern dass in der Treibhausgasbilanz ein ausgeglichener Zustand erreicht wird.

Standards zur Klimaneutralität: PAS 2060 und ISO 14068 

Bereits im Jahr 2010 veröffentlichte die British Standards Institution (BSI) mit der PAS 2060 einen der ersten international anerkannten Standards zur Quantifizierung und zum Nachweis von Klimaneutralität. Im November 2023 folgte mit der ISO 14068-1 die erste globale ISO-Norm in diesem Bereich. Sie basiert auf den Prinzipien von PAS 2060, legt jedoch mehr Gewicht auf Emissionsvermeidung vor Kompensation und stellt klare Anforderungen an Transparenz.

Klimaneutralität in der Kritik und EU-Verbraucherschutz-Regulierungen

Obwohl der Kompensationsmechanismus wirkungsvoll und notwendig ist, wird die Bezeichnung „klimaneutral” heute zunehmend kritisch hinterfragt – insbesondere dann, wenn sie ohne langfristige Reduktionsstrategie oder mit intransparenten Kompensationsmaßnahmen kommuniziert wird. So haben NGOs Greenwashing-Vorwürfe erhoben und kritisieren, dass Kompensationen ein „Business as usual“ begünstigen und durch entsprechende Marketingkommunikation zusätzliche Konsumanreize setzen könnten. Für Unsicherheit sorgen auch unklare Systemgrenzen oder fehlende Informationen zur Methodik.

Da Verbraucher:innen Klimalabels nach wie vor als relevant erachten und aktiv nach entsprechenden Informationen suchen, hat die Europäische Union mit der EU Green Claims Directive (aktuell auf Eis) sowie der Empowering Consumers Directive auf diese Herausforderung reagiert. So dürfen Umweltversprechen wie „klimaneutral“ künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf tatsächlichen Emissionsreduktionen entlang des Lebenszyklus basieren und hinreichend belegt werden können.

Die Österreichische Perspektive: Nationale Ziele, Climate Change Center Austria und Umweltbundesamt 

Die Klimaneutralität bis 2050 ist im Europäischen Klimagesetz rechtsverbindlich verankert und bildet einen zentralen Bestandteil des europäischen Green Deal. Österreich hat im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) das Zieljahr für die Erreichung der Klimaneutralität mit 2040 definiert. Klimaneutralität bedeutet in diesem Kontext, dass die dann noch existierenden, nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen (etwa aus Landwirtschaft, Abfall oder bestimmten Produktionsprozessen) durch die CO2-Speicherung in natürlichen oder technischen Senken kompensiert werden.

Auch österreichische Organisationen haben sich mit dem Begriff Klimaneutralität befasst. Das Climate Change Centre Austria (CCCA) ist ein im Jahr 2011 gegründete Netzwerk aus Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstitutionen und veröffentlichte 2025 den Leitfaden „Der Weg zur Klimaneutralität“. Nach Auffassung des CCCA kann sich ein Unternehmen nur dann seriös als „klimaneutral“ bezeichnen, wenn es seine Treibhausgasemissionen gegenüber einem definierten Basisjahr um zumindest 80 bis 90 Prozent reduziert hat.

Das Umweltbundesamt (UBA) betont in seinem Leitfaden „Carbon Management und Klimaneutralität“, dass eine vollständige Treibgausgas-Bilanz und die aktive Reduktion von Emissionen die Basis jeder Dekarbonisierung bilden. Der CO₂-Ausgleich wird dabei klar als letzte Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele definiert. In der praktischen Auslegung zeigt sich das UBA flexibler als etwa das CCCA. Dort ist ein CO₂-Ausgleich erst nach einer weitgehenden Emissionsminderung vorgesehen. Der vom UBA erläuterte Rahmen (in Anlehnung an die ISO 14068-1) ermöglicht es Unternehmen hingegen, sich bereits als „klimaneutral wirtschaftend“ zu bezeichnen, wenn aktuelle Emissionen durch Zertifikate ausgeglichen werden. Voraussetzung ist eine transparente Kommunikation als Teil eines fortlaufenden Reduktionsprozesses.

Die internationale Perspektive: Science Based Target Initiative (SBTi) und IPCC

Die Science Based Targets initiative (SBTi) unterstützt Unternehmen und Finanzinstitute weltweit dabei, wirksame Klimaziele im Einklang mit der Wissenschaft zu setzen. Mit nahezu 10.000 teilnehmenden Unternehmen und einem Anteil von 41 % der globalen Marktkapitalisierung (Stand Ende 2024) gewinnt der Ansatz zunehmend an Bedeutung.

Beyond Value Chain Mitigation (BVCM) Contribution (deutsch: Emissionsminderung außerhalb der Wertschöpfungskette) wurde erstmals im Corporate Net-Zero Standard SBTi definiert. Unternehmen als Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen spielen eine entscheidende Rolle dabei, Net Zero und das Ziel des Pariser Abkommens zu erreichen.  

Aktuell sind wir weit vom 1,5 °C-Ziel entfernt. Nach den jüngsten Prognosen des IPCC steuern wir mit den heute umgesetzten Maßnahmen auf einen Temperaturanstieg zwischen 2,2 und 3,5 °C zu. Das liegt zum Teil daran, dass viele Länder nicht über die nötigen Richtlinien oder Finanzmittel verfügen, um ihre Emissionsreduktionsziele, die sogenannten Nationally Determined Contributions (NDCs), zu erreichen.

Mit BVCM-Maßnahmen können Unternehmen dazu beitragen, diese Herausforderung zu lösen. Mit der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, die im NDC eines Gastlandes verankert sind, können Unternehmen das Land dabei unterstützen, seine Emissionsreduktionsziele zu erreichen. 

Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens

Bereits im Rahmen des Clean Development Mechanism (CDM), als Bestandteil des 1997 beschlossenen Kyoto-Protokolls konnten Unternehmen CO₂-Zertifikate aus Klimaschutzprojekten für den freiwilligen Klimaschutz erwerben. Im Rahmen von Artikel 6 des Übereinkommens von Paris können sich Unternehmen nun über entsprechende Programme am Erwerb von Zertifikaten beteiligen. Für Unternehmen ergeben sich dabei zwei Möglichkeiten:

Kompensation: Unternehmen beanspruchen den Ausgleich eigener Emissionen. Das erfordert exklusive Zurechnung. Das Projektland darf die gleiche Minderung nicht für sein NDC verbuchen. Empfohlen werden daher autorisierte, CA-bereinigte Einheiten (ITMOs). Sie sind jedoch knapp, teurer und administrativ komplex.

Contribution: Unternehmen finanzieren Klimaschutz, ohne die Emissionsreduktion für sich zu beanspruchen. Die Emissionsreduktionen zählen auf das NDC des Projektlands (MCUs/VERs) oder wirken über die Klimaziele des Projektlands hinaus (ITMOs als Contribution). Contribution ist strategisch belastbar, gut skalierbar und stärkt Vertrauen durch klare Offenlegung.

Fazit

Unbelegte Neutralitätsaussagen verlieren zunehmen an Akzeptanz und werden regulatorisch stärker eingeschränkt. Transparenz und Integrität sind heute zentrale Anforderungen und werden stetig strenger geprüft.  
In der Kommunikation gelten Contribution Claims als zukunftsfähiger Ansatz: Sie unterstützen Klimaschutzprojekte, ohne die Emissionsreduktion für sich zu beanspruchen, lenken Finanzmittel in Regionen mit besonderem Bedarf und tragen zu den NDCs der Gastländer bei.

Zugleich ist angesichts der fortschreitenden Klimakrise unbestritten, dass rasches Handeln erforderlich ist. Da Emissionsreduktionen allein nicht mehr ausreichen, um die globalen Klimaziele rechtzeitig zu erreichen, bleiben Klimaschutzprojekte ein unverzichtbares Instrument auf dem Weg zu Klimaneutralität und Net Zero. Entscheidend ist letztlich nicht das Versprechen, sondern die nachweisbare Klimaschutzwirkung des Engagements, begleitet von einer ambitionierten Dekarbonisierungsstrategie.