EmpCo-Richtlinie: Umsetzungsstand in der EU und was Unternehmen jetzt wissen müssen
22. Juni 2026Die Empowering Consumers Directive (EU 2024/825) sollte bis zum 27. März in der gesamten EU in nationales Recht umgesetzt werden, mit Anwendung ab dem 27. September 2026. Doch viele Mitgliedstaaten haben bereits die Umsetzungsfrist Ende März verpasst. Was bedeutet das für Unternehmen, die Umweltaussagen treffen oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen? Und warum ist es ein Vorteil, wenn Ihre Zertifizierungspartner bereits heute konform sind?
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die Empowering Consumers Richtlinie – auch EmpCo oder ECGT Directive genannt – ist eine EU-Richtlinie, die am 26. März 2024 in Kraft getreten ist. Sie ändert die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU). Ziel ist es, Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing) zu schützen und die Transparenz von Nachhaltigkeitssiegeln zu verbessern.
EmpCo ist bereits geltendes EU-Recht. Die Anwendungspflicht für EU-Mitgliedstaaten beginnt am 27. September 2026.
Die wichtigsten Verbote (unlautere Geschäftspraktiken) aus der EmpCo
Mit der EmpCo werden folgende Praktiken in der B2C-Kommunikation verboten:
- Kompensationsbasierte Klimaneutralitätsaussagen auf Produktebene (z. B. „klimaneutral“, „CO2-kompensiert“)
- Allgemeine Umweltaussagen ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung (z. B. „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“)
- Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder ohne staatliche Anerkennung
Wer ab September 2026 noch generische oder kompensationsbasierte Claims verwendet, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.
Umsetzungsfrist: 27. März 2026
Die EU-Mitgliedstaaten mussten die EmpCo-Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2026 Vertragsverletzungsverfahren gegen 20 Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihre vollständige Umsetzung nicht fristgerecht gemeldet haben: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden.
Nur 7 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzungsfrist eingehalten.
Übersicht: Umsetzungsstand ausgewählter EU-Länder (Stand: 24. Juni 2026)
| Country | Status | Nationales Umsetzungsgesetz | Besonderheiten |
| Deutschland | Umgesetzt | Drittes Gesetz zur Änderung des UWG (veröff. 19.02.2026) | 1:1-Umsetzung ohne nationale Verschärfungen; teilweise Umsetzung auch für B2B-Fälle |
| Italien | Umgesetzt | Legislativdekret 30/2026 zur Änderung des Codice del Consumo (veröff. 09.03.2026) | Gilt ab 27.09.2026; AGCM als Durchsetzungsbehörde |
| Irland | Umgesetzt | S.I. No. 124 of 2026 (Änderung Consumer Protection Act 2007 + Consumer Rights Act 2022) | CCPC als Durchsetzungsbehörde |
| Österreich | In Vorbereitung | Geplant: Novelle des UWG 1984 (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb) | Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (28.05.2026); aktive Rechtsprechung zu CO₂-Neutralitäts-Claims durch VKI |
| Niederlande | Laufend | Änderung von Buch 6 des Burgerlijk Wetboek (BW) | weite Kammer hat zugestimmt (23.04.2026); Senat berät; ACM-Leitlinien zu Nachhaltigkeitsaussagen bereits seit 2023; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
| Frankreich | Laufend | Änderung des Code de la consommation + Code de l'environnement | Senat hat zugestimmt (18.02.2026); Nationalversammlung berät; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
| Belgien | Laufend | Änderung von Buch I + VI des Code de droit économique | Vorentwurf beim Staatsrat; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
| Schweden | Laufend | Geplant: Änderung des Marknadsföringslagen (Marketinggesetz), Entwurf SOU 2025:124 | Inkrafttreten geplant 01.01.2027; keine Übererfüllung; Nordic Swan (Svanen) als anerkannte Umweltleistung; bestehende Rechtsprechung zu Lebenszyklus-Claims |
| Spanien | Frühe Phase | Geplant: Ley de Consumo Sostenible (Gesetz über nachhaltigen Konsum) | Vorentwurf Juli 2025; setzt gleichzeitig Right-to-Repair-RL um; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
| Portugal | Kein Fortschritt bekannt | Nicht bekannt | Keine Entwürfe; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
Die Tabelle zeigt: Selbst drei Monate vor dem Anwendungsdatum haben die meisten EU-Länder die Umsetzung noch nicht abgeschlossen.
Was passiert, wenn ein EU-Land die Frist verpasst?
Wenn ein Mitgliedstaat die EmpCo-Richtlinie nicht fristgerecht umsetzt, greift ein abgestuftes EU-Vertragsverletzungsverfahren:
- Stufe: Formelles Mahnschreiben
Die Europäische Kommission sendet ein „Letter of Formal Notice“. Der Mitgliedstaat hat in der Regel zwei Monate Zeit, zu antworten und seine Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Am 28. Mai 2026 wurden 20 Mitgliedstaaten abgemahnt.
- Stufe: Begründete Stellungnahme
Bleibt eine zufriedenstellende Antwort aus, gibt die Kommission eine „Reasoned Opinion“ ab, eine formelle Aufforderung zur Umsetzung innerhalb einer gesetzten Frist.
- Stufe: Klage vor dem EuGH
Gemäß Artikel 258 AEUV kann die Kommission den Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Gilt die Richtlinie auch ohne nationale Umsetzung?
Die EmpCo-Richtlinie richtet sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten und ist ohne Umsetzung nicht auf das Verhältnis zwischen Einzelpersonen und Unternehmen bzw. Unternehmen untereinander anzuwenden. Allerdings sind nationale Gerichte verpflichtet, bestehendes Recht ab dem 27. September 2026 EmpCo-konform auszulegen – auch zwischen Privatparteien. Außerdem hat die EU-Kommission in ihren offiziellen FAQ vom 18. Mai 2026 klargestellt:
„From that date, traders will need to ensure that their environmental claims and sustainability labels in a business-to-consumer context comply with the new provisions, including for existing products.” (ECGT Directive FAQ)
Darüber hinaus gilt: Sobald ein Unternehmen in einen Mitgliedstaat verkauft, der die Richtlinie bereits umgesetzt hat, sind die dortigen Anforderungen unmittelbar anwendbar – unabhängig vom Umsetzungsstand im Herkunftsland.
Das bedeutet, dass auch Unternehmen in Ländern ohne nationale Umsetzung ab dem 27. September 2026 konform sein sollten.
Auf das nationale Gesetz zu warten ist keine Compliance-Strategie.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
- Umweltaussagen prüfen: Alles Aussagen auf Verpackungen, Websites, Social Media und Werbematerialien auf Konformität prüfen.
- Nachhaltigkeitssiegel validieren: Sicherstellen, dass verwendete Siegel auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren oder staatlich anerkannt sind.
- Kompensationsbasierte Claims entfernen: Aussagen wie „klimaneutral durch Kompensation“ sind ab September 2026 zu vermeiden.
- Generische Claims spezifizieren: Aussagen wie „umweltfreundlich“ müssen durch konkrete, nachprüfbare Angaben auf demselben Medium ergänzt werden.
- Bestehende Produkte anpassen: Nicht-konforme Aussagen auf bereits produzierten Verpackungen können z. B. durch Aufkleber korrigiert oder durch ergänzende Informationen am Point of Sale ergänzt werden.
Wie ClimatePartner seine Kunden unterstützt
ClimatePartner hat sein Zertifizierungsprogramm bereits vollständig an die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie angepasst:
- Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung: Konform mit den Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel gemäß Art. 2(r) der geänderten Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Art. 1(1)(b)(r)EmpCo)
- Transparenz über Climate-ID / Tracking-ID: Alle Zertifizierungsinformationen sind öffentlich einsehbar
- Kommunikationsrichtlinien: klare Vorgaben, welche Aussagen zulässig sind und welche nicht
Wer ClimatePartner als Zertifizierungspartner nutzt, erfüllt bereits heute die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie an Nachhaltigkeitssiegel.
Fazit: Nicht auf nationale Gesetze warten – jetzt handeln
Die EmpCo-Richtlinie markiert einen Paradigmenwechsel in der Umweltkommunikation. Unabhängig davon, ob das jeweilige nationale Gesetz bereits verabschiedet ist: Ab dem 27. September 2026 sollten die neuen Regeln EU-weit eingehalten werden. Unternehmen, die jetzt ihre Kommunikation überprüfen und anpassen, vermeiden rechtliche Risiken und stärken gleichzeitig das Vertrauen ihrer Kunden.
Sie möchten wissen, ob Ihre Umweltkommunikation EmpCo-konform ist?
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Die Maßnahmen, die in Umsetzung der Empowering Consumers Directive (EU 2024/825) von den EU-Mitgliedstaaten ergriffen wurden, sollen ab dem 27. September 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet werden.
Stand Juni 2026 haben unter anderem Deutschland (über das UWG) und Italien (über den Codice del Consumo) die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt.
In beiden Ländern erfolgt die Umsetzung über das jeweilige Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – in Deutschland über das Bundesgesetz (UWG), in Österreich über das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG 1984).
Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Am 28. Mai 2026 wurden bereits 20 Mitgliedstaaten formell abgemahnt. Bei Nichtreaktion drohen Klagen vor dem EuGH und finanzielle Sanktionen gemäß Art. 258 und 260(3) AEUV.
Für Unternehmen ändert das jedoch nichts: Auch wenn ein Mitgliedstaat die EmpCo-Richtlinie verspätet oder gar nicht umsetzt, bleibt der 27. September 2026 der maßgebliche Stichtag. Eine verzögerte nationale Umsetzung bietet keine Schonfrist, nationale Gerichte und Behörden legen bestehendes Recht ohnehin richtlinienkonform aus, und die EU-rechtlichen Vorgaben entfalten ihre Wirkung unabhängig vom Stand der Transposition. Unternehmen sollten ihre Compliance-Vorbereitung also wie geplant fortsetzen, unabhängig vom Umsetzungsstatus einzelner Länder.
Nein. Ab dem 27. September 2026 sind Aussagen wie „klimaneutral", „CO₂-kompensiert" oder „klimapositiv" verboten, wenn sie sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen. Dies gilt für produktbezogene Aussagen in der B2C-Kommunikation.
Ein Nachhaltigkeitssiegel ist jedes freiwillige Vertrauens- oder Gütezeichen, das ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale hervorhebt. Es muss auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung basieren oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein.
Ja. Die EU-Kommission hat klargestellt, dass Unternehmen auch für bestehende Produkte Konformität sicherstellen müssen. Die WKO Österreich bestätigt: Die Vorgaben gelten auch für Sachen, die vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurden.
Folgende Zeichen können generische Umweltaussagen rechtfertigen: EU Ecolabel, Blauer Engel (DE), Österreichisches Umweltzeichen (AT), Nordic Swan/Svanen (SE/Nordische Länder), Milieukeur (NL) sowie weitere national anerkannte EN ISO 14024 Typ-I-Zeichen.