Scope 3-Emissionen

Scope 3-Emissionen Definition

Scope 3 ist der dritte und umfangreichste Geltungsbereich für die Emissionsbilanzierung nach dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Diese Kategorie umfasst alle indirekten Treibhausgas-Emissionen aus Quellen, die das bilanzierende Unternehmen nicht besitzt oder direkt kontrolliert. 

Die Scope 3-Emissionen machen in der Regel den größten Anteil am CO2-Fußabdruck eines Unternehmens, dem sogenannten Corporate Carbon Footprint, aus und entstehen durch vor- und nachgelagerte Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel den Transport und die Verteilung von Waren und Dienstleistungen oder die Entsorgung von Produkten durch den Endverbraucher. Weitere Quellen von Scope 3-Emissionen sind die Gewinnung und Produktion eingekaufter Rohstoffe und der Gebrauch verkaufter Produkte und Dienstleistungen.

Kategorien von Scope 3-Emissionen

Das GHG Protocol unterscheidet bei den Scope 3-Emissionen zwischen vorgelagerten und nachgelagerten Emissionen und unterteilt diese in 15 Kategorien. Nicht jede Kategorie ist für jedes Unternehmen relevant. Für die Entwicklung und Umsetzung wirkungsvoller Reduktionsstrategien ist es dennoch nützlich, die einzelnen Kategorien zu kennen und zu verstehen.

Scope 3

 

Vorgelagerte Emissionen

Vorgelagerte Emissionen stehen im Zusammenhang mit eingekauften Waren und Dienstleistungen und werden cradle-to-gate erzeugt. Es gibt acht Kategorien vorgelagerter Emissionen:

1. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen: Emissionen aus der Herstellung eingekaufter Waren und Dienstleistungen, z.B. der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen. Zu dieser Kategorie gehören auch der Strom, der durch vorgelagerte Aktivitäten verbraucht wird, sowie der Transport zwischen Lieferanten. Für die meisten Unternehmen die größte Einzelkategorie (Scope 3.1). 

2. Anlagegüter: Emissionen aus der Produktion von Anlagegütern, die das bilanzierende Unternehmen einkauft, z.B. Geräte, Maschinen, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge.

3. Brennstoff- und energiebezogene Emissionen: Emissionen aus brennstoff- und energiebezogenen Aktivitäten, darunter die Gewinnung, Herstellung und Transport von Brennstoffen, die vom bilanzierenden Unternehmen verbraucht werden. Dazu gehören der Abbau von Kohle, die Raffination von Rohöl zu Benzin, der Transport und die Verteilung von Erdgas sowie die Herstellung von Biokraftstoffen.

4. Transport und Verteilung (vorgelagert): Emissionen aus dem Transport und der Verteilung von Produkten und Dienstleistungen, die vom bilanzierenden Unternehmen gekauft werden, in Fahrzeugen und Anlagen, die das Unternehmen weder besitzt noch betreibt. Dazu gehören sämtliche Frachtarten und die Lagerung eingekaufter Produkte in Lagerhallen, Verteilzentren und Verkaufseinrichtungen.

5. Abfallaufkommen im Betrieb: Emissionen Dritter aus der Entsorgung und Aufbereitung von Abfällen und Abwässern, die durch betriebliche Abläufe entstehen, die das bilanzierende Unternehmen besitzt oder direkt kontrolliert.

6. Geschäftsreisen: Emissionen aus der Beförderung von Mitarbeitern für Geschäftstätigkeiten mit Fahrzeugen, die Dritte besitzen oder betreiben, z.B. Flugzeuge, Züge, Busse und Pkw.

7. Pendlerverkehr der Mitarbeitenden: Emissionen aus der Beförderung von Pendlern in Fahrzeugen anderer Unternehmen.

8. Leasingnehmer (vorgelagert): Emissionen aus dem Betrieb von Sachanlagen, die das bilanzierende Unternehmen anmietet, z. B. Bürogebäude.

Nachgelagerte Emissionen

Nachgelagerte Emissionen sind indirekte Treibhausgas-Emissionen, die in Verbindung mit den verkauften Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens stehen. Diese Emissionen fallen an, nachdem das Produkt die Kontrolle des bilanzierenden Unternehmens verlassen hat. Es gibt sieben Kategorien nachgelagerter Emissionen:

9. Transport und Verteilung (nachgelagert): Emissionen aus dem Transport und der Verteilung von Produkten, die an Endverbraucher mit Fahrzeugen und Anlagen, die das bilanzierende Unternehmen nicht besitzt oder direkt kontrolliert, verkauft werden.

10. Verarbeitung verkaufter Produkte: Emissionen aus der Verarbeitung verkaufter Produkte durch Dritte (z.B. Hersteller), die vor dem Gebrauch durch den Endverbraucher weiterverarbeitet, transformiert oder in ein anderes Produkt integriert werden müssen, z.B. landwirtschaftliche oder chemische Erzeugnisse.

11. Nutzung verkaufter Produkte: Emissionen aus der Nutzung verkaufter Produkte, z. B. die erforderliche Wärme zur Nutzung von Koch- oder Reinigungsgeräten.

12. Entsorgung und Behandlung verkaufter Produkte: Emissionen aus der Entsorgung und Behandlung verkaufter Produkte mit unterschiedlichen Methoden der Abfallentsorgung und -aufbereitung.

13. Leasinggeber (nachgelagert): Emissionen aus dem Betrieb von Sachanlagen, die das Unternehmen an Dritte vermietet.

14. Franchise-Betriebe: Emissionen aus Franchise-Betrieben.

15. Investitionen: Emissionen aus Investitionen, darunter Beteiligungen, Kredite, Projektfinanzierung, verwaltete Investitionen und Kundenservices.

Ist die Bilanzierung von Scope 3-Emissionen verpflichtend?

Bei der Berichterstattung nach dem GHG Protocol müssen alle Scope 1- und Scope 2-Emissionen bilanziert werden – die Bilanzierung von Scope 3-Emissionen hingegen ist optional. Scope 1 umfasst die direkten Treibhausgas-Emissionen eines Unternehmens.  

Wohingegen werden Scope 2 die indirekten Emissionen aus der Erzeugung von gekaufter Energie erfasst, die für innerbetriebliche Abläufe des bilanzierenden Unternehmens genutzt wird.  

Scope 3-Emissionen entstehen ebenfalls durch Aktivitäten des bilanzierenden Unternehmens, stammen jedoch aus externen Quellen innerhalb der Wertschöpfungskette. Im Grunde handelt es sich bei Scope 3-Emissionen um die Scope 1- und Scope 2-Emissionen von Lieferanten und Kunden des bilanzierenden Unternehmens. 

So werden beispielsweise die Emissionen aus extern eingekauften Logistikdienstleistungen unter Scope 3 erfasst, da das Logistikunternehmen direkt für die Verbrennung des Kraftstoffs beim Betrieb seiner Fahrzeuge verantwortlich ist. Der Logistikanbieter selbst müsste diese Emissionen unter Scope 1 bilanzieren.

So reduzieren Sie Ihre Scope 3-Emissionen

Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen. Obwohl diese Emissionen nicht direkt vom bilanzierenden Unternehmen kontrolliert werden, können sie durchaus den Großteil seines Emissionsinventars ausmachen.

Der größte Hebel liegt dabei häufig in Scope 3.1 – den eingekauften Waren und Dienstleistungen. Ohne lieferantenspezifische Angaben bleibt nur der Rückgriff auf Branchendurchschnittswerte. Diese sagen jedoch nichts darüber aus, wie ein konkreter Lieferant produziert, welche Energie er nutzt oder wie effizient seine Prozesse sind. 

Lieferantenspezifische Primärdaten sind verlässlicher als Schätzwerte und machen Reduktionshebel sichtbar. Mit unserer Softwarelösung Network erhalten bilanzierende Unternehmen Primärdaten von ihren Lieferanten, die direkt in die Scope-3-Berechnung einfließen. Ein Dashboard zeigt, wie viele Lieferanten bereits Daten geliefert haben und wo noch Lücken bestehen. 

Vielen Lieferanten fehlt es jedoch an Ressourcen oder nötigem Wissen, ihre Product Carbon Footprints zu berechnen und Daten bereitzustellen. ClimatePartner-Expert:innen begleiten diesen Prozess, von der Datenerhebung bis zum fertigen PCF, damit bilanzierende Unternehmen mehr Transparenz über ihre Scope-3-Emissionen erhalten.

 

Praxisleitfaden für die Scope-3.1-Reduktion

Scope 3.1 ist für die meisten Unternehmen der größte Einzelposten im Corporate Carbon Footprint. Die Reduktion von Scope-3.1-Emissionen ist jedoch herausfordernd, da sie bei Lieferanten entstehen und nicht im eigenen Betrieb. In unserem Leitfaden zeigen wir, wie Unternehmen schrittweise auf lieferantenspezifische Primärdaten umsteigen, Scope 3.1 reduzieren und ihre Lieferkette gezielt in die Dekarbonisierungsstrategie einbinden.

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