EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Renaturierungsgesetz: Natürliche Ökosysteme sollen wiederhergestellt werden

EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Renaturierungsgesetz: Natürliche Ökosysteme sollen wiederhergestellt werden

27. Juli 2023

Am 12. Juli hat das EU-Parlament mit knapper Mehrheit für das Renaturierungsgesetz gestimmt. Als Schlüsselelement des Europäischen Green Deals fordert es verbindliche Ziele und konkrete Maßnahmen aller Mitgliedsstaaten zur Regeneration geschädigter Ökosysteme, insbesondere jener, die Kohlenstoff binden und die Auswirkungen von Naturkatastrophen verringern. 

Die Bedeutung unserer natürlichen Ökosysteme 

Mehr als 80 % der Ökosysteme Europas wie Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland und Meeresökosysteme, sind in einem schlechten oder mangelhaften Zustand. Auch die Population von Bestäubern geht zurück - jede zehnte Art ist vom Aussterben bedroht. Hauptverantwortlich dafür sind menschliche Aktivitäten wie die Verbrennung fossiler Brennstoffe, die Ausweitung von Land- und Forstwirtschaft und die Vergrößerung von Städten und Infrastrukturen. Das Renaturierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die biologische Vielfalt zu fördern und eine Zukunft für die nächsten Generationen zu sichern. 

Ziele des EU-Renaturierungsgesetzes 

Als zentrales Element der europäischen Green-Deal-Strategie betont das Renaturierungsgesetz den wichtigen Zusammenhang zwischen Natur- und Klimaschutz. Im Kampf gegen den Klimawandel ist es unerlässlich, dass geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und geschützt werden. Gesunde Wälder, Moore und Auen binden Kohlendioxid. Außerdem mindern eine intakte Flora und Fauna das Risiko für Naturkatastrophen wie Dürren und Überschwemmungen und bilden die Grundlage für reine Atemluft und sauberes Trinkwasser.  

Das EU-Renaturierungsgesetz enthält verbindliche Zielsetzungen für alle Mitgliedsstaaten, darunter: 

  • Wiederherstellung von mindestens 20% der Land- und Meeresgebiete bis 2030 und aller Ökosysteme bis 2050  
  • Zunahme der Bestäuberpopulation bis 2030 
  • Kein Nettoverlust von städtischen Grünflächen bis 2030, das heißt bebaute Grünflächen sollen an anderer Stelle durch neue ersetzt werden. 
  • Mindestens 25.000 freifließende Flusskilometer bis 2030 
  • Wiedervernässung von 30% der Torfmoore bis 2030 und 50% bis 2050 

Um diese Ziele zu erreichen, sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehören weniger schädliche Pestizide in der Landwirtschaft und mehr erneuerbare Energien. Außerdem sollen Produkte und Materialien so lange wie möglich geteilt, gemietet, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden. Dieses Prinzip der Kreislaufwirtschaft hilft dabei den Ressourcenverbrauch zu verringern und die Umwelt zu schonen. 

EU möchte Natur- und Klimaschutz vorantreiben 

Durch das Renaturierungsgesetz möchte die EU eine Vorreiterrolle beim Schutz der wertvollen Ökosysteme unseres Planeten übernehmen und eine Zukunft für alle sichern. Allerdings gilt das Gesetz laut EU-Parlament erst dann, sobald nachgewiesen werden kann, dass die langfristige Versorgung mit Lebensmitteln innerhalb der EU sichergestellt werden kann. 

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