Was bedeuten die Ergebnisse von COP26 für den freiwilligen Klimaschutz?

Was bedeuten die Ergebnisse von COP26 für den freiwilligen Klimaschutz?

29. November 2021

COP26 schafft einen verbindlichen Rahmen für den Handel von Emissionsminderungszertifikaten zwischen Ländern und verhindert deren Doppelzählung. Er bringt zudem eine wichtige Bestätigung für die Klimaschutzmaßnahmen von Unternehmen. Sie haben nun noch mehr Sicherheit für ihr Engagement im Rahmen des freiwilligen Marktes. 

Eine Einordnung von Dr. Sascha Lafeld, Head of Carbon Offset and Green Energy Services, ClimatePartner.

Im Rahmen der COP26-Verhandlungen in Glasgow hat die Staatengemeinschaft auch eine Konkretisierung der noch offenen Punkte zu Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen, der den Emissionshandel zwischen Staaten regelt. Damit kommt auch mehr Sicherheit für Unternehmen als Akteure im freiwilligen Markt, da nun die Grenzen zwischen verpflichtendem und freiwilligen Markt definiert sind.

Artikel 6.2 und 6.4. legen nun fest, wie Emissionsgutschriften auf staatlicher Ebene (Artikel 6.2) sowie im Rahmen privatwirtschaftlicher Kooperationen (Artikel 6.4) zwischen Ländern gehandelt werden. Sie formulieren verbindliche Grundlagen für den internationalen Emissionshandel und stellen zudem sicher, dass Doppelzählungen bei der Anrechnung der Emissionsminderungen verhindert werden. Artikel 6.4 soll dabei als neuer Mechanismus den bisherigen Clean Development Mechanism (CDM) ablösen.

Leider konnten sich nur wenige Staaten zur Anhebung ihrer Emissionsminderungsziele (NDCs) entschließen. ClimatePartner bewertet die Ergebnisse trotz der nur geringen Ambitionen der Staaten dennoch tendenziell positiv. Der zukünftige Emissionshandel zwischen Staaten erhält nun eine integre Struktur und ist zudem in der Lage, dringend benötigtes Kapital für den Klimaschutz zu mobilisieren.

Regierungen und Privatunternehmen – zwei Systeme, keine Doppelzählung

Die Beschlüsse von COP26 bekräftigen die Intention des Pariser Klimaschutzabkommens, dass es ergänzend zum verpflichtenden Markt weiterhin einen freiwilligen Markt für den Emissionsausgleich für Unternehmen geben wird. Dieser wird auch in Zukunft inhaltlich als auch buchhalterisch nach eigenen Regelwerken funktionieren. Dazu zählen u.a. das Greenhouse Gas Protocol für die Emissionsbilanzierung und der Gold Standard bzw. Verified Carbon Standard auf Seiten der Projektqualitätsstandards. Das Accounting der Emissionen beim Kauf von freiwillig erworbenen Emissionsminderungszertifikaten (VERs) erfolgt in unternehmenseigenen CO2-Bilanzen. Es gibt somit weiterhin zwei unterschiedliche Ebenen und Accounting Systeme für die Emissionsminderungen. Allein auf Grund dieser Beschaffenheit ist eine Vermischung der Anrechnung von Emissionsminderungen zwischen beiden Märkten ausgeschlossen.

Trotz dieser klaren Trennung wirken einige der Beschlüsse von COP26 auch in den freiwilligen Markt hinein: Die Überprüfung der Projekte, in denen CO2-Emissionen eingespart und damit Zertifikate erzeugt werden, wird verstärkt. Zudem wird ein Beschwerdeverfahren eingeführt, mit dem soziale Aspekte und Auswirkungen der Projekttätigkeiten geklärt werden können. Ein spezieller Klimafond soll als zusätzliches Finanzierungsinstrument die Initiierung neuer Projekte fördern. Zudem sollen verschiedene Mechanismen zur Anrechnung von Zertifikaten dafür sorgen, dass insgesamt mehr Sicherheit im freiwilligen Markt besteht.

Während sich die Teilnehmer der Konferenz nicht auf einen vollständigen Kohleausstieg einigen konnten, gab es immerhin die Übereinkunft darin, die weltweite Entwaldung bis 2030 zu beenden. Dies gibt den Bemühungen um die Wiederaufforstung und den Schutz bestehender Wälder einen wichtigen Impuls, der auch vom freiwilligen Markt unterstützt werden wird.

Wenn es heute bereits 1 Minute vor Zwölf ist, wie spät ist es dann in einem Jahr?

In ihrer Bewertung der COP26-Ergebnisse sieht die Standard- und Zertifizierungsinstanz Verra, dass die Regeln des Artikel 6 die Grenzen der staatlich geführten Kohlenstoffmärkte definieren und damit auch den Raum festlegen, in dem der freiwillige Markt operieren kann. Dieser erhält somit eine Bestätigung. Es bleibt abzuwarten, ob die Anforderungen im staatlich organisierten Markt (z.B. Corresponding Adjustments) auch Vorbild für den freiwilligen Markt sein werden. Als Mitglied der führenden Verbandsinitiative ICROA wird ClimatePartner diese Entwicklungen weiter eng begleiten.

Mittelfristig bedeuten die Beschlüsse von Glasgow mehr Sicherheit für Unternehmen, die sich auf freiwilliger Basis im Klimaschutz engagieren. Diese sind im Zweifelsfall sogar deutlich schneller und agiler in der Umsetzung – angesichts des hohen Zeitdrucks, der durch den inzwischen mehr als sichtbaren Klimawandel besteht, ist dies auch absolut notwendig.

Ob die Umsetzung seitens der Staaten in der Art und so schnell geschehen wird, wie es von COP26 beschlossen wurde, muss sich zeigen. Entscheidend hierfür werden die Ergebnisse der nächsten Klimakonferenz, COP27 in Ägypten, im Jahr 2022 sein. Bis dahin sollen die Staaten ihre Klimaziele nicht nur erhöhen, sondern auch als NDCs, als verbindliche nationale Klimabeiträge, an die Vereinten Nationen melden.

Allein dieser politisch notwendige Zeitrahmen macht deutlich, wie wichtig der Beitrag der Unternehmen zum Klimaschutz ist. Sie müssen nicht ein weiteres Jahr auf die nächsten Entscheidungen warten, sondern können und sollten bereits heute handeln.