Das Klimagesetz der EU: Nimmt der Klimaschutz nun Fahrt auf?
15. Juli 2021Statement zum EU Klimagesetz von Moritz Lehmkuhl
Mit dem neuen Klimagesetz hat die EU ihr bislang umfangreichstes Maßnahmenpaket zum Klimaschutz vorgestellt. Trotzdem wird auch dies nicht ausreichen, um das 1,5 Grad Ziel einzuhalten. Daher bleibt es weiterhin wichtig, was Unternehmen im Rahmen des freiwilligen Klimaschutzes leisten. Mit den Bereichen Erneuerbare Energie und CO2-Kompensation nennt das Gesetz zwei Handlungsfelder, in denen sie schon heute aktiv werden können.
Das Gesetz sieht vor, bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 55 Prozent zu senken, bevor die EU dann 2050 klimaneutral ist. Entsprechend lautet das Motto "Fit for 55". Doch auch, wenn dies deutlich mehr ist, als im bisherigen Klimaziel formuliert war: Um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten und die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, wäre eigentlich eine Reduzierung der Emissionen um 65 Prozent notwendig. Wir müssten also in den kommenden zehn Jahren so viele Emissionen reduzieren wie in den vergangenen 30!
„Fit for 55“ ist gut, aber besser ist „Fit ab 65“
Das Gesetz deckt ein weites Spektrum ab. Es will die Kohlendioxid-Grenzwerte für Autos anheben, der Industrie weniger Verschmutzungsrechte im Rahmen des europäischen Emissionshandels zuteilen und einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus zum Schutz vor klimaschädlich produzierten Produkten aus dem Ausland einführen. Erfreulich ist auch, dass das Gesetz ausdrücklich den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Kompensation von Treibhausgasen anspricht. Diese soll beispielsweise durch die Aufpflanzung von drei Milliarden Bäumen sowie die Nutzung und Sicherung von Mooren als natürliche CO2-Senken geschehen. Das Ziel: bis 2030 insgesamt 310 Millionen Tonnen CO2-Emissionen zu binden.
Grundsätzlich stimmt die Richtung, das Gesetz bezieht alle Ebenen ein und bringt sie auf einen gemeinsamen Nenner: die Politik als Rahmengeber, die Wirtschaft und auch die Verbraucher. Allerdings müsste es noch viel weiter gehen, strengere Vorgaben machen und zusätzliche Anreize schaffen. Es geht um nicht weniger als die Transformation der bislang auf Ressourcenverbrauch ausgelegten Industrien, das Fördern von klimafreundlichem Konsumverhalten und entsprechender Wertvorstellungen – ein regelrechter Kulturwandel ist nötig.
Der CO2-Fußabdruck als Startpunkt für Nachhaltigkeit und Innovation
Für Unternehmen ergeben sich aus dem Gesetz zwei wichtige Handlungsspielräume, bei denen sie bereits jetzt aktiv werden können: Sie können einerseits den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen, indem sie auf regenerative Energien umstellen. Wie das gehen kann, erklärt unser aktueller Climate Action Insights-Beitrag zum Thema Green Energy.
Zum anderen greift das Gesetz mit der Kompensation von CO2-Emissionen ein Konzept auf, mit dem Unternehmen Stellschrauben zur Verbesserung erkennen und diese nutzen können. Der Kreislauf aus Emissionsberechnung, Reduktion und Vermeidung sowie Ausgleich ist eine effektive Brücke hin zu mehr Klimaschutz, damit möglichen Innovationen und schließlich zu grüner Transformation.
Die von der Kommission vorgestellten Maßnahmen müssen erst noch vom Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten verhandelt und angenommen werden. Im günstigsten Fall könnte das Gesetz Ende 2022 in Kraft treten. Wer sich für das Konzept des CO2-Ausgleichs entscheidet, kann jedoch schon jetzt aktiv werden und das Klima schützen. Das ist auch notwendig – denn Zeit zum Warten haben wir schon längst nicht mehr.