EmpCo Richtlinie 2026: Klare Regeln für Green Claims

27. Januar 2026

Wer im Supermarkt kurz innehält und ein Produkt in die Hand nimmt, entscheidet oft in wenigen Sekunden, ob es in den Einkaufswagen wandert oder nicht. Verpackung, Farben und Worte vermitteln auf den ersten Blick, wie nachhaltig ein Produkt wirkt. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „eco-friendly“ wirken dabei als schnelle Orientierungshilfe.

Was davon belastbar ist, bleibt jedoch oft unklar. Verbraucher:innen können schwer einschätzen, welche Aussagen verlässlich sind und welche vor allem die Kaufentscheidung beeinflussen sollen. Hier setzt die Empowering Consumers Directive (EmpCo) an. Sie verschärft und konkretisiert bestehende Regeln gegen irreführende Umweltkommunikation und schafft EU-weit einheitliche Vorgaben.

Mit der Abstimmung im Bundestag am 19. Dezember 2025 ist die nationale Umsetzung in Deutschland durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln verbindlich. Umweltbezogene Werbeaussagen dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie den Vorgaben der Richtlinie entsprechen.

Auch die Anforderungen für die Vergabe und Nutzung der ClimatePartner-Labels werden an die Vorgabe der EmpCo angepasst, damit Unternehmen ihre Klimaschutzmaßnahmen weiterhin rechtssicher und glaubwürdig kommunizieren können.

Wen betrifft die Empowering Consumers Directive?

Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU vermarkten, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße, davon, wo diese erbracht oder hergestellt werden und wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Entscheidend ist allein, dass sich die Kommunikation an Verbraucher:innen im EU-Markt richtet.

Welche Aussagen und Umweltsiegel sind künftig nicht mehr zulässig?

Die EmpCo macht deutlich, welche Formen der Klimaschutzkommunikation künftig als irreführend gelten. Damit reduziert sie den bisherigen Interpretationsspielraum erheblich.

Nicht mehr zulässig sind insbesondere:

  • Pauschale oder vage Aussagen ohne belastbare Nachweise 
    z. B. „Umweltfreundlich hergestellt“
  • Irreführende Klimaneutralitäts- oder Kompensationsclaims
  • Nachhaltigkeitslabel ohne unabhängige Prüfung
  • Irreführende oder unbelegte Aussagen zu Reparierbarkeit oder Produktlebensdauer z. B. „Besonders langlebig“

Was bedeutet die EmpCo für Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet das: Umwelt- und Klimaschutzkommunikation braucht künftig präzisere Formulierungen, belastbare Nachweise und klare Prozesse. Selbstdefinierte oder intransparente Labels werden unter den neuen Regeln nicht mehr zulässig sein.

Gleichzeitig wird Glaubwürdigkeit zu einem klaren Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die bereits heute auf geprüfte und transparente Lösungen setzen, sind besser vorbereitet.  

Was bedeutet die EmpCo für die Labels von ClimatePartner?

Die neue Richtlinie verändert den Markt für Umweltsiegel grundlegend. Generische Claims und selbst kreierte Labels verlieren ihre Grundlage. Künftig sind nur noch Zertifizierungen erlaubt, die auf klaren Kriterien, Transparenz und unabhängiger Prüfung basieren.

Die Labels von ClimatePartner werden auch nach dem 27. September 2026 eine rechtskonforme Kommunikation ermöglichen und die neuen Anforderungen der EmpoCo vollständig erfüllen. Unternehmen können damit auch künftig glaubwürdig, transparent und rechtssicher über ihr Klimaschutzengagement kommunizieren.  

Für ClimatePartner-Kunden, die das Label bereits nutzen, bedeutet dies: Die Labels ClimatePartner-zertifiziert und Finanzieller Klimabeitrag bleiben grundsätzlich gültig und werden EmpCo-konform weiterentwickelt. ClimatePartner unterstützt seine Kunden bei den erforderlichen Anpassungen, damit sie ihre Klimaschutzkommunikation weiterhin rechtsicher gestalten können.  

Die Weiterentwicklung betrifft vor allem zusätzliche Prüfanforderungen, insbesondere die Einführung einer unabhängigen Drittverifizierung, wie sie die Richtlinie vorsieht.

Warum EmpCo eine Chance ist

Die Empowering Consumers Directive sorgt dafür, dass Umwelt- und Klimaschutzaussagen künftig klar, vergleichbar und überprüfbar sind. Für Verbraucher:innen bedeutet das eine bessere Orientierung. Für Unternehmen schafft sie ein einheitliches Regelwerk.  

In einem Markt, in dem Glaubwürdigkeit immer wichtiger wird, setzen sich diejenigen durch, die ihre Aussagen transparent und belastbar belegen können, damit Verbraucher:innen beim Einkaufen darauf vertrauen können, was auf einem Produkt steht und wie es beworben wird.