Empowering Consumers Richtlinie (EmpCo)
Was ist die Empowering Consumers-Richtlinie der EU?
Die EmpCo-Richtlinie, kurz für „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“ (EU 2024/825), ist eine EU-Richtlinie, die Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltaussagen und -kennzeichnungen schützen soll.
Die Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deal und ändert die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD bzw. Richtlinie 2005/29/EG) sowie die Verbraucherrechterichtlinie (CRD).
Die EU-Mitgliedstaaten müssen EmpCo bis 27. März 2026 umsetzen. Für Unternehmen gelten die neuen Vorschriften ab dem 27. September 2026 verbindlich.
Hauptmerkmale der EmpCo
Die EU-Richtlinie zielt darauf ab:
- unlautere Praktiken zu stoppen,
- Verbraucher:innen vor vagen Zukunftsaussagen zu schützen
- Umweltaussagen durch überprüfbare, wissenschaftlich fundierte und unabhängig verifizierte Angaben zu stützen.
Im Fokus stehen Umwelt-, Sozial- und Kreislaufwirtschaftsaussagen, wobei die Richtlinie grundsätzlich Regeln für alle Produktaussagen festlegt.
EmpCo: Umweltaussagen und -kennzeichnungen
Die folgenden Grundsätze zeigen, worauf Unternehmen bei der Verwendung von Aussagen oder Kennzeichnungen achten sollten:
- Zukunftsorientierte Aussagen (z. B. „klimaneutral bis 2030") erfordern einen glaubwürdigen, veröffentlichten Umsetzungsplan
- Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich" oder „grün" nur mit belegbaren, überprüfbaren Nachweisen verwenden
- Label und Siegel müssen unabhängig, transparent und nachvollziehbar sein
- Aussagen, die einem Produkt eine neutrale, reduzierte oder positive Umweltwirkung zuschreiben, sind unzulässig, wenn sie auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen
EmpCo-Zeitplan
- 6. März 2024: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
- 26. März 2024: In Kraft getreten
- 27. März 2026: Frist für Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht
- 27. September 2026: Neue Regeln werden anwendbar und verbindlich für alle Unternehmen in der EU
- 27. September 2031: Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission fällig

EmpCo-Richtlinie im Vergleich zur Green Claims Directive
Der Schwerpunkt der Green Claims Directive liegt auf wissenschaftlichen Nachweisen und unabhängiger Verifizierung von Umweltaussagen. Beide Richtlinien richten sich primär auf die B2C-Kommunikation und stärken den Verbraucherschutz. Sie sind Teil des europäischen Green Deals und behandeln ähnliche Umweltaussagen. Die Green Claims Directive liegt jedoch derzeit auf Eis, weshalb sie nicht als lex specialis gegenüber EmpCo in Kraft trifft.
EmpCo: Was Unternehmen wissen müssen
Kurz gesagt: Unternehmen müssen Umweltaussagen nachweisen können. Die Definition einer „Umweltaussage" ist weit gefasst und umfasst Angaben zu Umweltauswirkungen wie „CO₂-neutral” oder „klimafreundlich”.
Grundlegende Compliance-Checkliste:
Empfohlen
- Aussagen mit Nachweisen verknüpfen, Zielpläne veröffentlichen
- Zukunftsaussagen durch Dritte verifizieren lassen
- Label prüfen; nur glaubwürdige oder zertifizierte Varianten beibehalten
Zu vermeiden
- Vage umweltbezogene Aussagen wie „grün“ oder „nachhaltig“ ohne konkrete Nachweise
- Kompensationsansprüche ohne Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus
ClimatePartner-zertifiziert
Mit 20 Jahren Erfahrung in der Klimaschutzkommunikation hat ClimatePartner 2023 das Label ClimatePartner-zertifiziert eingeführt, um Unternehmen eine Grundlage für glaubwürdige, wissenschaftlich fundierte Umweltaussagen zu ihren Produkten und Dienstleistungen zu bieten.
Nach der Berechnung des CO₂-Fußabdrucks eines Produkts oder Unternehmens unterstützt ClimatePartner bei der Entwicklung von Science-based Targets und einem Portfolio an Klimaschutzprojekten. Anschließend bietet ClimatePartner Unterstützung bei der Klimaschutzkommunikation, damit Unternehmen konforme Aussagen treffen können, die ihr Klimaschutzengagement widerspiegeln.
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