Warum sich EmpCo-Konformität jetzt lohnt
Am 27.09.2026 treten die nationalen Umsetzungen der Empowering Consumers for the Green Transition („EmpCo"; EU 2024/825) in Kraft. Die Richtlinie reguliert Umweltaussagen gegenüber Verbraucher:innen in der EU. Nachhaltigkeitssiegel müssen dann auf einer unabhängigen Zertifizierung beruhen. Labels ohne konforme Prüfung sind nicht mehr zulässig. Wer bereits jetzt auf ein konformes System setzt, stärkt seine Glaubwürdigkeit und hebt sich vom Wettbewerb ab.
Unsere Labels „ClimatePartner-zertifiziert" und „Finanzieller Klimabeitrag" erfüllen die neuen Anforderungen und Ihre Kund:innen können das nachvollziehen.
Mehr Vertrauen
Unabhängig geprüfte Labels schaffen mehr Transparenz für Verbraucher:innen
Transparenz
Klare Differenzierung
Ungeprüfte Label sind künftig nicht mehr zulässig. Konforme Unternehmen heben sich ab.
Wettbewerbsvorteil
Rechtssicherheit
Eine konforme Zertifizierung reduziert rechtliche und finanzielle Risiken.
Compliance
Bereit für die Zukunft
Wer heute die EmpCo-Anforderungen erfüllt, ist auch auf künftige Regulierungen gut vorbereitet.
Weitsicht
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Unabhängige Drittprüfung | Selbstdeklarationen und Eigenlabels sind nicht mehr zulässig. |
Transparenter Zugang | Labelbedingungen müssen öffentlich und diskriminierungsfrei sein. |
Kompensations-Claims verboten | Aussagen wie „klimaneutral“ sind unzulässig. |
Sanktionen bei Verstößen | Bußgelder bis 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes sind möglich. |
Unsere Labels für rechtssichere Klimaschutzkommunikation
Unabhängige Zertifizierungsstellen bestätigen die Einhaltung der Anforderungen beider Labels. Über die Climate-ID und die Tracking-ID können Verbraucher:innen jede Zertifizierung nachvollziehen.
ClimatePartner-zertifiziert
Sie berechnen die Emissionen des Zertifizierungsgegenstands, definieren Reduktionsziele, setzen Reduktionsmaßnahmen um und finanzieren zertifizierte Klimaschutzprojekte.
Das Label vergeben wir nach dem „ClimatePartner Certified Standard“.
Der Finanzielle Klimabeitrag
Sie bilanzieren die Emissionen des Zertifizierungsgegenstands und finanzieren zertifizierte Klimaschutzprojekte.
Das Label vergeben wir nach dem „Financial Climate Contribution Standard“.
Ihr Weg zum EmpCo-konformen Label
Beratung | Wir klären gemeinsam, welches Label zu Ihrem Unternehmen passt. |
CO2-Bilanzierung | Gemeinsam erstellen wir Ihren Corporate oder Product Carbon Footprint. |
Reduktion | Bei ClimatePartner-zertifiziert: Sie legen wissenschaftsbasierte Ziele fest und erstellen einen Umsetzungsplan. |
Klimaschutzprojekte finanzieren | Sie unterstützen zertifizierte Klimaschutzprojekte. |
Unabhängige Prüfung | Eine akkreditierte Prüfstelle bestätigt die Einhaltung des Zertifizierungsprogramms. |
Label mit Climate- oder Tracking-ID | Sie kommunizieren Ihr Engagement transparent über Ihre individuelle Climate- oder Tracking-ID. |
On-demand-Webinar: EmpCo-konform mit ClimatePartner
Im gemeinsamen Deep Dive von ClimatePartner und DEKRA zeigen wir, wie wir unsere Labels ClimatePartner-zertifiziert (CPC) und Finanzieller Klimabeitrag (FCC) auf die Vorgaben der EmpCo ausrichten.
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Häufig gestellte Fragen
Eine EU-Richtlinie (2024/825) zum Schutz vor Greenwashing. Sie stellt verbindliche Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel und wird in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt.
Die neuen Vorschriften treten ab 27. September 2026 in Kraft.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung beruhen. Selbstdeklarationen und Eigenlabels ohne externe Kontrolle sind dann verboten.
Eine unabhängige, Zertifizierungsstelle, die überprüft, ob ein Unternehmen die Anforderungen des Zertifizierungssystems einhält. Ihre Kompetenz und Unabhängigkeit müssen auf internationalen Normen beruhen (z. B. ISO 17065).
Nein. Aussagen, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründen und behaupten, ein Produkt habe neutrale, verringerte oder positive Umweltauswirkungen, sind per se unzulässig.
Ja, aber nur mit einem detaillierten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan, der messbare und zeitgebundene Ziele enthält und regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft wird. Die Ergebnisse müssen Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Die SBTi-Validierung allein reicht dafür nicht aus.
Bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Mio. € Jahresumsatz: Bußgelder bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes. Ohne Anhaltspunkte für eine Umsatzschätzung beträgt das Höchstmaß 2 Mio. €.
Ja. Die Vorgaben gelten für alle Anbieter, die sich an Verbraucher:innen im EU-Binnenmarkt richten, auch aus Drittstaaten. Sowohl für das Online- als auch das Offline Geschäft.
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Kostenlose Checkliste zur Prüfung von Umweltaussagen
Was bedeutet die EmpCo konkret für Unternehmen? Welche Aussagen sind künftig zulässig – und wo entstehen Risiken? Unsere Checkliste unterstützt Sie dabei, Ihre Umweltaussagen zu prüfen und sich gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Was ist die Empowering Consumers-Richtlinie der EU?
Die EmpCo-Richtlinie ergänzt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sowie die Verbraucherrechterichtlinie. Sie verlangt überprüfbare, wissenschaftlich fundierte Belege für Umweltaussagen. Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen die neuen Regeln verbindlich anwenden.