EmpCo-Richtlinie: Umsetzungsstand in der EU und was Unternehmen jetzt wissen müssen
22. Juni 2026Die Empowering Consumers Directive (EU 2024/825) gilt ab dem 27. September 2026 in der gesamten EU. Doch viele Mitgliedstaaten haben die Umsetzungsfrist verpasst. Was bedeutet das für Unternehmen, die Umweltaussagen treffen oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen? Und warum ist es ein Vorteil, wenn Ihre Zertifizierungspartner bereits heute konform sind?
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die Empowering Consumers Richtlinie – auch EmpCo oder ECGT Directive genannt – ist eine EU-Richtlinie, die am 26. März 2024 in Kraft getreten ist. Sie ändert die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU). Ziel ist es, Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing) zu schützen und die Transparenz von Nachhaltigkeitssiegeln zu verbessern.
EmpCo ist bereits geltendes EU-Recht. Die Anwendungspflicht für Unternehmen beginnt am 27. September 2026.
Die wichtigsten Verbote ab dem 27. September 2026
Ab dem 27. September 2026 sind folgende Praktiken in der B2C-Kommunikation verboten:
- Kompensationsbasierte Klimaneutralitätsaussagen auf Produktebene (z. B. „klimaneutral“, „CO2-kompensiert“)
- Generische Umweltaussagen ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung (z. B. „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“)
- Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder ohne staatliche Anerkennung
Wer ab September 2026 noch generische oder kompensationsbasierte Claims verwendet, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.
Umsetzungsfrist: 27. März 2026
Die EU-Mitgliedstaaten mussten die EmpCo-Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Die Europäische Komission hat am 28. Mai 2026 Vertragsverletzungsverfahren gegen 20 Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihre Umsetzung nicht fristgerecht gemeldet haben: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden.
Nur 7 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzungsfrist eingehalten.
Übersicht: Umsetzungsstand ausgewählter EU-Länder (Stand: Juni 2026)
| Country | Status | Nationales Umsetzungsgesetz | Besonderheiten |
| Deutschland | Umgesetzt | Drittes Gesetz zur Änderung des UWG (veröff. 19.02.2026) | 1:1-Umsetzung ohne nationale Verschärfungen |
| Italien | Umgesetzt | Legislativdekret 30/2026 zur Änderung des Codice del Consumo (veröff. 09.03.2026) | Gilt ab 27.09.2026; AGCM als Durchsetzungsbehörde; erste Gerichtsentscheidung bereits Mai 2026 |
| Irland | Umgesetzt | S.I. No. 124 of 2026 (Änderung Consumer Protection Act 2007 + Consumer Rights Act 2022) | Fristgerecht umgesetzt; Mindestharmonisierung; CCPC als Durchsetzungsbehörde |
| Österreich | In Vorbereitung (kein Entwurf veröffentlicht) | Geplant: Novelle des UWG 1984 (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb) | Kein Zeitplan bekannt; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (28.05.2026); aktive Rechtsprechung zu CO₂-Neutralitäts-Claims durch VKI |
| Niederlande | Laufend | Änderung von Buch 6 des Burgerlijk Wetboek (BW) | weite Kammer hat zugestimmt (23.04.2026); Senat berät; ACM-Leitlinien zu Nachhaltigkeitsaussagen bereits seit 2023; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
| Frankreich | Laufend | Änderung des Code de la consommation + Code de l'environnement | Senat hat zugestimmt (18.02.2026); Nationalversammlung berät; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
| Belgien | Laufend | Änderung von Buch I + VI des Code de droit économique | Vorentwurf beim Staatsrat; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
| Schweden | Laufend | Geplant: Änderung des Marknadsföringslagen (Marketinggesetz), Entwurf SOU 2025:124 | Inkrafttreten geplant 01.01.2027; keine Übererfüllung; Nordic Swan (Svanen) als anerkannte Umweltleistung; bestehende Rechtsprechung zu Lebenszyklus-Claims |
| Spanien | Frühe Phase | Geplant: Ley de Consumo Sostenible (Gesetz über nachhaltigen Konsum) | Vorentwurf Juli 2025; setzt gleichzeitig Right-to-Repair-RL um; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
| Portugal | Kein Fortschritt bekannt | Nicht bekannt | Keine Entwürfe; Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet |
Die Tabelle zeigt: Selbst drei Monate vor dem Anwendungsdatum haben die meisten EU-Länder die Umsetzung noch nicht abgeschlossen.
Was passiert, wenn ein EU-Land die Frist verpasst?
Wenn ein Mitgliedstaat die EmpCo-Richtlinie nicht fristgerecht umsetzt, greift ein abgestuftes EU-Vertragsverletzungsverfahren:
- Stufe: Formelles Mahnschreiben
Die Europäische Kommission sendet ein „Letter of Formal Notice“. Der Mitgliedstaat hat zwei Monate Zeit, zu antworten und seine Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Am 28. Mai 2026 wurden 20 Mitgliedstaaten abgemahnt.
- Stufe: Begründete Stellungnahme
Bleibt eine zufriedenstellende Antwort aus, gibt die Kommission eine „Reasoned Opinion“ ab, eine formelle Aufforderung zur Umsetzung innerhalb einer gesetzten Frist.
- Stufe: Klage vor dem EuGH
Gemäß Artikel 258 AEUV kann die Kommission den Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
- Stufe: Finanzielle Sanktionen
Gemäß Artikel 260(3) AEUV kann die Kommission bereits im ersten Verfahren Pauschalbeträge und/oder Zwangsgelder beantragen. Diese Verschärfung gilt seit dem Vertrag von Lissabon speziell für Fälle, in denen Mitgliedstaaten die Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilen.
Gilt die Richtlinie auch ohne nationale Umsetzung?
Ja. Die EmpCo-Richtlinie gilt ab dem 27. September 2026 – unabhängig davon, ob ein Mitgliedstaat sie bereits in nationales Recht umgesetzt hat. Die EU-Kommission hat in ihren offiziellen FAQ vom 18. Mai 2026 klargestellt:
„From that date, traders will need to ensure that their environmental claims and sustainability labels in a business-to-consumer context comply with the new provisions, including for existing products.” (ECGT Directive FAQ)
Das bedeutet, dass auch Unternehmen in Ländern ohne nationale Umsetzung ab dem 27. September 2026 konform sein müssen. Nationale Behörden und Gerichte können die Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen direkt anwenden.
Auf das nationale Gesetz zu warten ist keine Compliance-Strategie.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
- Umweltaussagen prüfen: Alles Aussagen auf Verpackungen, Websites, Social Media und Werbematerialien auf Konformität prüfen.
- Nachhaltigkeitssiegel validieren: Sicherstellen, dass verwendete Siegel auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren.
- Kompensationsbasierte Claims entfernen: Aussagen wie „klimaneutral durch Kompensation“ sind ab September 2026 verboten.
- Generische Claims spezifizieren: Aussagen wie „umweltfreundlich“ müssen durch konkrete, nachprüfbare Angaben auf demselben Medium ergänzt werden.
- Bestehende Produkte anpassen: Nicht-konforme Aussagen auf bereits produzierten Verpackungen können z. B. durch Aufkleber korrigiert oder durch ergänzende Informationen am Point of Sale ergänzt werden.
Wie ClimatePartner seine Kunden unterstützt
ClimatePartner hat sein Zertifizierungsprogramm bereits vollständig an die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie angepasst:
- Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung: Konform mit den Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel gemäß Art. 2(r) der geänderten UCPD
- Transparenz über Climate-ID / Tracking-ID: Alle Zertifizierungsmaßnahmen sind öffentlich einsehbar
- Kommunikationsrichtlinien: klare Vorgaben, welche Aussagen zulässig sind und welche nicht
Wer ClimatePartner als Zertifizierungspartner nutzt, erfüllt bereits heute die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie an Nachhaltigkeitssiegel.
Fazit: Nicht auf nationale Gesetze warten – jetzt handeln
Die EmpCo-Richtlinie markiert einen Paradigmenwechsel in der Umweltkommunikation. Unabhängig davon, ob das jeweilige nationale Gesetz bereits verabschiedet ist: Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln EU-weit. Unternehmen, die jetzt ihre Kommunikation überprüfen und anpassen, vermeiden rechtliche Risiken und stärken gleichzeitig das Vertrauen ihrer Kunden.
Sie möchten wissen, ob Ihre Umweltkommunikation EmpCo-konform ist?
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Die Empowering Consumers Directive (EU 2024/825) gilt ab dem 27. September 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten – unabhängig vom nationalen Umsetzungsstand.
Stand Juni 2026 haben unter anderem Deutschland (über das UWG) und Italien (über den Codice del Consumo) die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt. In Österreich, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Schweden laufen die Gesetzgebungsverfahren noch.
In beiden Ländern erfolgt die Umsetzung über das jeweilige Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – in Deutschland über das Bundesgesetz (UWG), in Österreich über das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG 1984).
Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Am 28. Mai 2026 wurden bereits 20 Mitgliedstaaten formell abgemahnt. Bei Nichtreaktion drohen Klagen vor dem EuGH und finanzielle Sanktionen gemäß Art. 258 und 260(3) AEUV.
Für Unternehmen ändert das jedoch nichts: Auch wenn ein Mitgliedstaat die EmpCo-Richtlinie verspätet oder gar nicht umsetzt, bleibt der 27. September 2026 der maßgebliche Stichtag. Eine verzögerte nationale Umsetzung bietet keine Schonfrist, nationale Gerichte und Behörden legen bestehendes Recht ohnehin richtlinienkonform aus, und die EU-rechtlichen Vorgaben entfalten ihre Wirkung unabhängig vom Stand der Transposition. Unternehmen sollten ihre Compliance-Vorbereitung also wie geplant fortsetzen, unabhängig vom Umsetzungsstatus einzelner Länder.
Nein. Ab dem 27. September 2026 sind Aussagen wie „klimaneutral", „CO₂-kompensiert" oder „klimapositiv" verboten, wenn sie sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen. Dies gilt für produktbezogene Aussagen in der B2C-Kommunikation.
Ein Nachhaltigkeitssiegel ist jedes freiwillige Vertrauens- oder Gütezeichen, das ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale hervorhebt. Es muss auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung basieren oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein.
Ja. Die EU-Kommission hat klargestellt, dass Unternehmen auch für bestehende Produkte Konformität sicherstellen müssen. Die WKO Österreich bestätigt: Die Vorgaben gelten auch für Sachen, die vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurden.
Folgende Zeichen können generische Umweltaussagen rechtfertigen: EU Ecolabel, Blauer Engel (DE), Österreichisches Umweltzeichen (AT), Nordic Swan/Svanen (SE/Nordische Länder), Milieukeur (NL) sowie weitere national anerkannte EN ISO 14024 Typ-I-Zeichen.