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EmpCo-konform mit ClimatePartner

Klimaschutz rechtssicher kommunizieren

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Warum sich EmpCo-Konformität jetzt lohnt 

Am 27.09.2026 treten die nationalen Umsetzungen der Empowering Consumers for the Green Transition („EmpCo"; EU 2024/825) in Kraft. Die Richtlinie reguliert Umweltaussagen gegenüber Verbraucher:innen in der EU. Nachhaltigkeitssiegel müssen dann auf einer unabhängigen Zertifizierung beruhen. Labels ohne konforme Prüfung sind nicht mehr zulässig. Wer bereits jetzt auf ein konformes System setzt, stärkt seine Glaubwürdigkeit und hebt sich vom Wettbewerb ab.

Unsere Labels „ClimatePartner-zertifiziert" und „Finanzieller Klimabeitrag" erfüllen die neuen Anforderungen und Ihre Kund:innen können das nachvollziehen.

Mehr Vertrauen

Unabhängig geprüfte Labels schaffen mehr Transparenz für Verbraucher:innen

Transparenz

Klare Differenzierung

Ungeprüfte Label sind künftig nicht mehr zulässig. Konforme Unternehmen heben sich ab.

Wettbewerbsvorteil

Rechtssicherheit

Eine konforme Zertifizierung reduziert rechtliche und finanzielle Risiken.

Compliance

Bereit für die Zukunft

Wer heute die EmpCo-Anforderungen erfüllt, ist auch auf künftige Regulierungen gut vorbereitet.

Weitsicht

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Unabhängige Drittprüfung
Selbstdeklarationen und Eigenlabels sind nicht mehr zulässig.
Transparenter Zugang
Labelbedingungen müssen öffentlich und diskriminierungsfrei sein.
Kompensations-Claims verboten
Aussagen wie „klimaneutral“ sind unzulässig.
Sanktionen bei Verstößen
Bußgelder bis 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes sind möglich.
ClimatePartner-zertifiziert und Finanzieller Klimabeitrag

Unsere Labels für rechtssichere Klimaschutzkommunikation

Unabhängige Zertifizierungsstellen bestätigen die Einhaltung der Anforderungen beider Labels. Über die Climate-ID und die Tracking-ID können Verbraucher:innen jede Zertifizierung nachvollziehen.

ClimatePartner-zertifiziert

Sie berechnen die Emissionen des Zertifizierungsgegenstands, definieren Reduktionsziele, setzen Reduktionsmaßnahmen um und finanzieren zertifizierte Klimaschutzprojekte.
Das Label vergeben wir nach dem „ClimatePartner Certified Standard“.

ClimatePartner Certified Standard ansehen
Mockup Flasche mit ClimatePartner-zertifiziert-Label

Der Finanzielle Klimabeitrag

Sie bilanzieren die Emissionen des Zertifizierungsgegenstands und finanzieren zertifizierte Klimaschutzprojekte.
Das Label vergeben wir nach dem „Financial Climate Contribution Standard“.

Financial Climate Contribution Standard ansehen
Hang tag mit Label "Produkt mit finanziellem Klimabeitrag"
So erhalten Sie die Zertifizierung

Ihr Weg zum EmpCo-konformen Label

Beratung
Wir klären gemeinsam, welches Label zu Ihrem Unternehmen passt.
CO2-Bilanzierung
Gemeinsam erstellen wir Ihren Corporate oder Product Carbon Footprint.
Reduktion
Bei ClimatePartner-zertifiziert:
Sie legen wissenschaftsbasierte Ziele fest und erstellen einen Umsetzungsplan.
Klimaschutzprojekte finanzieren
Sie unterstützen zertifizierte Klimaschutzprojekte.
Unabhängige Prüfung
Eine akkreditierte Prüfstelle bestätigt die Einhaltung des Zertifizierungsprogramms.
Label mit Climate- oder Tracking-ID
Sie kommunizieren Ihr Engagement transparent über Ihre individuelle Climate- oder Tracking-ID.
On-demand-Webinar

On-demand-Webinar: EmpCo-konform mit ClimatePartner

Im gemeinsamen Deep Dive von ClimatePartner und DEKRA zeigen wir, wie wir unsere Labels ClimatePartner-zertifiziert (CPC) und Finanzieller Klimabeitrag (FCC) auf die Vorgaben der EmpCo ausrichten.

Webinar ansehen
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Häufig gestellte Fragen

Eine EU-Richtlinie (2024/825) zum Schutz vor Greenwashing. Sie stellt verbindliche Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel und wird in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt.
 

Die neuen Vorschriften treten ab 27. September 2026 in Kraft.

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung beruhen. Selbstdeklarationen und Eigenlabels ohne externe Kontrolle sind dann verboten.

Eine unabhängige, Zertifizierungsstelle, die überprüft, ob ein Unternehmen die Anforderungen des Zertifizierungssystems einhält. Ihre Kompetenz und Unabhängigkeit müssen auf internationalen Normen beruhen (z. B. ISO 17065). 

Nein. Aussagen, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründen und behaupten, ein Produkt habe neutrale, verringerte oder positive Umweltauswirkungen, sind per se unzulässig.

Ja, aber nur mit einem detaillierten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan, der messbare und zeitgebundene Ziele enthält und regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft wird. Die Ergebnisse müssen Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Die SBTi-Validierung allein reicht dafür nicht aus.

Bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Mio. € Jahresumsatz: Bußgelder bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes. Ohne Anhaltspunkte für eine Umsatzschätzung beträgt das Höchstmaß 2 Mio. €.

Ja. Die Vorgaben gelten für alle Anbieter, die sich an Verbraucher:innen im EU-Binnenmarkt richten, auch aus Drittstaaten. Sowohl für das Online- als auch das Offline Geschäft.

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Was ist die Empowering Consumers-Richtlinie der EU?

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