European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
ESRS-Definition
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) schaffen einen Rahmen für die Berichterstattung von Unternehmen über die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance - ESG). Die 12 Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und müssen von allen Unternehmen eingehalten werden, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen. Sie legen fest, welche Informationen ein Unternehmen über seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen offenlegen muss. Nachdem die CSRD im Januar 2023 in Kraft getreten war, wurden die ESRS im Juli 2023 von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt angenommen.
ESRS und die CSRD
Die CSRD ist die gesetzliche Richtlinie, nach der in der EU tätige Unternehmen über Nachhaltigkeitsziele, -maßnahmen und aktuelle Auswirkungen auf verschiedene Bereiche berichten müssen. Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2021 vorgeschlagen und wird die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ersetzen. Ziel ist es, die Qualität, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Die 12 ESRS sind die Standards, nach denen Unternehmen berichten müssen, um die Anforderungen an die CSRD-Berichterstattung zu erfüllen.
Was sind die ESRS?
Die ESRS führen detaillierte Anforderungen an die Berichterstattung über eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen ein, die in die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) fallen. Die Standards sollen zukunftsgerichtete Informationen von Unternehmen gewährleisten, damit ihre langfristige Nachhaltigkeitsstrategie beurteilt werden kann.
Die ESRS umfassen zwei übergreifende Standards, die für alle Nachhaltigkeitsthemen gelten, und zehn thematische Standards.
Übergreifende Standards
ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
- Dieser Standard beschreibt die allgemeine Struktur der ESRS und legt die allgemeinen Anforderungen an die Erstellung und Darstellung eines konformen Nachhaltigkeitsberichts fest.
ESRS 2: Allgemeine Angaben
- Der zweite übergreifende Standard legt die allgemeinen Anforderungen an die Berichterstattung der CSRD zu Themen wie Auswirkungen, Risiko- und Chancenmanagement fest.
Umweltstandards
ESRS E1: Klimawandel
- Dieser Umweltstandard wird für die meisten Unternehmen relevant sein. Der Standard befasst sich mit der Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, dem Energieverbrauch eines Unternehmens sowie den Risiken und Chancen des Klimawandels. ESRS E1 enthält die meisten Pflichtangaben der 10 thematischen Standards.
ESRS E2: Umweltverschmutzung
- Unternehmen müssen unter anderem über die Belastung durch Mikroplastik und die Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden oder Nahrungsmitteln berichten.
ESRS E3: Wasser und Meeresressourcen
- Mit diesem Standard berichten Unternehmen über Wasserverbrauch, die Wasserentnahme und -ableitung sowie die Entnahme und Nutzung anderer Meeresressourcen wie beispielsweise Mineralien und Sedimente vom Meeresboden.
ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
- Die Unternehmen berichten über ihre Auswirkungen auf den Rückgang der Biodiversität und der Artenvielfalt sowie auf die Ausdehnung und den Zustand der Ökosysteme.
ESRS E5: Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft
- Berichte über Ressourcenzu- und -abflüsse im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen sowie Abfälle deckt dieser Standard ab.
Soziale Standards
ESRS S1: Eigene Belegschaft
- Dieser Standard verlangt, dass Unternehmen über die Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung und Vielfalt ihrer eigenen Mitarbeitenden berichten.
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- Die Unternehmen müssen sich auch mit den Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette auseinandersetzen.
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
- Dieser Standard bezieht sich auf die Rechte von lokalen Gemeinschaften, die von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens betroffen sind.
ESRS S4: Verbraucher:innen
- Die persönliche Sicherheit, die Privatsphäre und die soziale Integration von Verbraucher:innen müssen ebenfalls in der Berichterstattung berücksichtigt werden.
Governance-Standards
ESRS G1: Unternehmensführung
- Der letzte thematische Standard befasst sich mit der Berichterstattung über die Unternehmenskultur, u.a. mit politischem Engagement, Korruption und Bestechung, Tierschutz und dem Schutz von Hinweisgebern.
Welche ESRS sind verbindlich?
Die übergreifenden und thematischen Standards sind branchenunabhängig, d.h. sie gelten für alle Organisationen, die unter die Berichtspflicht der CSRD fallen. Wenn ein bestimmter thematischer Standard für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens nicht wesentlich ist, kann er im Bericht weggelassen werden. Eine kurze Erläuterung dazu ist optional.
Das gilt nicht für einige der Offenlegungsanforderungen des ESRS E1: sie werden durch andere Vorschriften abgedeckt und sind daher verpflichtend. Selbst wenn andere Vorschriften nicht anwendbar sind, muss das berichtende Unternehmen ausführlich begründen, warum es Berichterstattung über die klimabezogenen Daten als unwesentlich betrachtet, um diesen Standard auslassen zu können.
ESRS 2: Allgemeine Informationen müssen ebenfalls von allen Unternehmen berichtet werden. Zusätzlich werden in den nächsten Jahren branchenspezifische Standards eingeführt.
Doppelte Wesentlichkeit
Ein Kernprinzip der ESRS ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dieses Prinzip verlangt von den Unternehmen, über zwei Dimensionen zu berichten: die finanzielle Wesentlichkeit und die Wesentlichkeit der Auswirkungen. Dabei geht es um die Frage, wie sich jeder Nachhaltigkeitsaspekt auf das Unternehmen auswirkt (die "Outside-in"-Perspektive) und wie sich jeder Berichtsaspekt des Unternehmens auf Menschen, Stakeholder und Umwelt auswirkt (die "Inside-out"-Perspektive).
Mit dieser Anforderung muss über jedes Thema berichtet werden, das aus einer oder beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft wird, was bedeutet, dass der derzeitige "Comply-or-Explain"-Ansatz der NFRD nicht mehr anwendbar ist.
Ausblick
Mit der Verabschiedung der ESRS als delegierte Rechtsakte durch die Europäische Kommission im Juli 2023 werden die Standards für die Berichterstattung verbindlich. Die CSRD-Pflichten gelten frühestens ab dem Geschäftsjahr 2024, so dass die ersten Berichte auf Basis der ESRS im Jahr 2025 veröffentlicht werden.
Unternehmen erhalten bei der Erfüllung der neuen Berichtspflichten Hilfe von externen Expert:innen wie ClimatePartner. Wir bieten eine Reihe von Beratungsleistungen an, um Unternehmen bei der Vorbereitung und Erfüllung der CSRD und ESRS zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns!