Was ist die EU-PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2025/40) mit verbindlichen Regeln für alle Verpackungen auf dem europäischen Markt. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Umweltauswirkungen von Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus zu minimieren.
Die PPWR wurde im Dezember 2024 verabschiedet, ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und gilt ab August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die wichtigsten Anforderungen greifen in den Jahren 2028, 2030, 2035 und 2040.
Warum wurde die PPWR eingeführt?
Verpackungsabfälle wachsen in der EU schneller als die Wirtschaft. 40 Prozent der Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers in der EU fließen in Verpackungen. Das entspricht rund 177 kg Verpackungsabfall pro Person und Jahr. Die Wiederverwendungsquoten sind im vergangenen Jahrzehnt drastisch gesunken, und Verpackungsabfälle machen etwa die Hälfte des gesamten Meeresmülls aus.
Die PPWR soll diese Entwicklung umkehren und schafft erstmals einen einheitlichen, durchsetzbaren Rechtsrahmen für ganz Europa.

PPWR-Zeitplan: Ab wann gilt die Verordnung?
Die PPWR gilt ab August 2026 EU-weit, mit gestaffelten Anforderungen in den Jahren 2028, 2030, 2035 und 2040.
- Feb. 2025: PPWR tritt in Kraft
- Aug. 2026: PPWR gilt EU-weit
- 2028: Kennzeichnungspflichten treten in Kraft
- 2030: Recyclingfähigkeit, Mindestanteile an Rezyklaten, Minimierungsregeln, Wiederverwendungsquoten und bestimmte Verbote für Einwegverpackungen gelten
- 2035: Ziel: 10 Prozent weniger Verpackungsabfall
- 2040: 15 Prozent weniger Verpackungsabfall; höhere Schwellenwerte für Rezyklate
Wen betrifft die PPWR?
Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, vertreiben oder auf dem EU-Markt anbieten – unabhängig von Unternehmensgröße oder Firmensitz. Das schließt E-Commerce-Unternehmen, Direct-to-Consumer-Marken und Online-Marktplätze ein. Für Kleinstunternehmen gelten erleichterte Anforderungen.
Was sind die wichtigsten Anforderungen der PPWR?
Die PPWR verpflichtet Unternehmen in acht zentralen Bereichen: Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Verpackungsminimierung, Kompostierbarkeit, Kennzeichnung, Einwegverbote sowie Wiederverwendung und erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).
1. Recyclingfähigkeit
Bis 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig sein. Design-for-Recycling-Kriterien (D4R) stellen sicher, dass Verpackungen effektiv gesammelt, sortiert und im großen Maßstab recycelt werden können.
2. Mindestanteil an Rezyklaten
Die Verordnung legt verbindliche Mindestziele für den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen fest, mit steigenden Schwellenwerten von 2030 bis 2040.
3. Verpackungsminimierung
Ab 2030 müssen Verpackungen auf das notwendige Minimum reduziert werden, das für Produktsicherheit, Hygiene und Logistik erforderlich ist. Übermäßiger Leerraum und unnötig große Verpackungen sind dann nicht mehr zulässig.
4. Kompostierbarkeit
Bestimmte Verpackungsarten, zum Beispiel Tee- und Kaffeebeutel sowie Aufkleber auf Obst und Gemüse, müssen unter industriell kontrollierten Bedingungen kompostierbar sein.
5. Kennzeichnung
Es gelten neue Kennzeichnungspflichten, darunter standardisierte Angaben zur Materialzusammensetzung und digitale Markierungen per QR-Code.
6. Verbote und Einschränkungen
Bestimmte Einwegverpackungsformate werden ab 2030 verboten, aufbauend auf der EU-Einwegkunststoffrichtlinie.
7. Wiederverwendungs- und Nachfüllziele
Die PPWR führt verbindliche Wiederverwendungsquoten für Transport- und Verkaufsverpackungen ab 2030 ein. Es sind die ersten EU-weiten Wiederverwendungsziele für Verpackungen.
8. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR, Extended Producer Responsibility) verpflichtet Hersteller, Verantwortung für die gesamte Entsorgung ihrer Verpackungen zu übernehmen. Wer Verpackungen auf den Markt bringt, zahlt Gebühren für deren Sammlung und Recycling. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil der Verpackung: recyclingfähige Verpackungen mit hohem Rezyklatanteil werden mit niedrigeren Gebühren belohnt, für schwer recycelbare Verpackungen fallen höhere Gebühren an. Nachhaltiges Verpackungsdesign lohnt sich damit auch wirtschaftlich.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt anbieten, sollten jetzt drei Schritte angehen:
- Bestandsaufnahme: Welche Verpackungen sind betroffen, und erfüllen sie die Anforderungen ab 2026 und 2030?
- CO₂-Fußabdruck berechnen: Ein Product Carbon Footprint (PCF) zeigt, wo die größten Emissionen im Verpackungslebenszyklus entstehen.
- Strategie entwickeln: Es lohnt sich, Materialien, Design und Lieferketten frühzeitig auf die PPWR-Anforderungen auszurichten.
Wie hängt die PPWR mit CO₂-Emissionen zusammen?
Verpackungen sind eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen, von der Rohstoffgewinnung und Produktion bis hin zu Transport und Entsorgung. Die Anforderungen der PPWR an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Abfallreduzierung unterstützen direkt die Reduktion des CO₂-Fußabdrucks über den gesamten Produktlebenszyklus.
Ein Product Carbon Footprint (PCF) quantifiziert die gesamten Treibhausgasemissionen eines Produkts, einschließlich seiner Verpackung, über den gesamten Lebenszyklus. Rohstoffe, Produktion, Transport, Entsorgung. Für Unternehmen, die die Auswirkungen ihrer Verpackungen auf das Klima verstehen und reduzieren möchten, ist die PCF-Berechnung ein entscheidender erster Schritt.
Mit der Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Verpackungen lassen sich Emissionsschwerpunkte identifizieren, fundierte Entscheidungen zu Materialien und Design treffen und Fortschritte beim Klimaschutz nachweisen.
PCFs automatisiert erstellen
PCF-Einblicke in kürzester Zeit erhalten. Mit automatisierten Product Carbon Footprints reagieren Sie schneller auf Kundenanfragen, überzeugen in Ausschreibungen mit belastbaren Zahlen und konzentrieren Ihre Reduktionsmaßnahmen auf die wirkungsvollsten Hebel. So werden Emissionsdaten ohne manuellen Aufwand zum Wettbewerbsvorteil.
Mehr erfahren